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AGB´s:

Geschäfts- und Vermietbedingungen der Zeltvermietung Enkelmann Thorsten

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, für reine Miete. Für schlüsselfertige Vermietungen einschließlich aller Kosten sowie sonstige Leistungen und die gesamte Geschäftsbeziehung, einschließlich auch solche die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung erklärt der Mieter verbindlich einen Mietvertrag abschließen zu wollen. Der Vermieter ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht auf anderem Wege bereits ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag ohne vorherige Auftragsbestätigung ausgeführt worden ist. Eine Vermietung des angebotenen Objektes nach anderer Seite bleibt bis zur Auftragsbestätigung durch den Vermieter vorbehalten. Der
Mietvertrag ist innerhalb 14 Tagen unterschrieben zurückzusenden, bei nicht Einhaltung wird das Mietmaterial anderweitig eingesetzt. Die Parteien können vom Vertrag grundsätzlich nicht zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Nach Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb 10 Tagen und ohne Abzug zu begleichen. Bei Auftragsstornierung durch den Mieter ist die Miete zur Zahlung fällig.

Stornogebühren:

Bis 14 Tage vor Veranstaltung 50 % des Rechnungsbetrages
Bis 7 Tage vor Veranstaltung 60 %
Bis 3 Tage vor Veranstaltung 80 %
Bis 24 Stunden vor Veranstaltung 100 %


4. Montage und Demontage

Die Auf- und Abbautermine werden vom Vermieter rechtzeitig mitgeteilt. Der Stellplatz muss zum vereinbarten Termin komplett frei sein, sollte es dadurch zu Verzögerungen kommen, werden diese in Rechnung gestellt. Der Mieter stellt, falls erforderlich, ein geeignetes Hebefahrzeug zum Auf- und Abbau des Zeltes zur Verfügung. Wenn der Auf- Abbau des Zeltes durch den Mieter erfolgt, kann der Vermieter ein oder mehrere Richtmeister zur Anleitung gegen Rechnung zur Verfügung stellen. Die Berechnung der Arbeitszeit erfolgt pauschal oder auf Stundennachweis. Die vom Mieter beschäftigten Helfer sind seine Arbeitskräfte und nicht Beschäftigte des Vermieters, sie sind daher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

5. Transport

Die Transportkosten sind extra ausgewiesen oder im Pauschalpreis enthalten. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Vermieters. An- und Abtransport des Materials werden vom Vermieter veranlasst. Die Berechnung der Reise- und Arbeitszeit erfolgt nach Stundennachweis oder Pauschal.

6. Mietzeitraum

Die Mietzeit beginnt mit der Verladung oder Lieferung und endet mit dem Wiedereingang oder Rückholung der Mietsache.

7. Vermieterpflichten

Die zur Verfügung gestellten Zelthallen und Mietgegenstände befinden sich in gebrauchsfähigen Zustand. Der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietzelthalle und des Zubehörs. Das zur Montage/Demontage benötigte Zubehör und Werkzeug wird vom Vermieter gestellt. Eine Haftpflichtversicherung für die leeren Zelte ist in der Miete enthalten.

8. Mieterpflichten

a) Schneeräumungsarbeiten sind vom Mieter auf eigene Kosten durchzuführen. Die Zelte verfügen über keine Schneelast und sind sofort vom Schnee zu befreien. Die Möglichkeit zum Heizen des Zeltes besteht.
b) Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung benutzt werden. Anstrich von Gerüst und Fußboden ist nicht gestattet.
c) Plakate ankleben ist nicht erlaubt; Klebereste von Werbemitteln oder Ähnlichem hat der Mieter vor Rückgabe zu entfernen. Die Kosten einer erforderlichen Entfernung kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
d) bei der Anmietung von Holzfußboden, hat der Mieter für ausreichend Unterlegmaterial zu sorgen
e) der Holzfußboden ist nach Veranstaltung besenrein zu überlassen
f) Am Stellplatz dürfen keine Kabelschächte, unterirdische Tanks, Stromleitungen usw. vorhanden sein, da das Zelt mit Ankernägeln 1m befestigt werden.
g) Der Mieter hat für den Auf- und Abbau des Zeltes sowie für den Festbetrieb für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
h) Bei Sturm oder Unwetter hat der Mieter oder der von ihm dazu Verpflichtete Benutzer der Mietsache unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu schließen und notfalls die Halle räumen zu lassen.
i) Der Mieter sorgt für ebenes, waagerechtes und für Zelthallen bebaubares Gelände und stellt nach Abbauende den ursprünglichen Zustand des Geländes wieder her. Die Zu- und Abfahrtswege, sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge bis 25t Nutzlast befahrbar sein. Die genaue Aufstellungsstelle ist durch den Mieter oder durch dessen Beauftragten zu bestimmen und auszuweisen.
j) Der Mieter haftet für die gesamte Mietsache, Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch entstehen.
k) für abhanden gekommenes oder beschädigtes Material oder Werkzeug hat der Mieter Schadensersatz zu leisten.
l) offenes Feuer im Zelt ist nicht gestattet, erforderliche Elektroarbeiten müssen vom Fachmann ausgeführt werden.
m) Wir weisen auf die Einhaltung der Fluchtwege hin, Notausgangsbeschilderung, sowie die Anbringung von gebrauchsfähigen Feuerlöscher

9.Prüfbuch

Die laut Landesbaubehörde vorgeschriebene Gebrauchsabnahme hat der Mieter bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Das erforderliche Prüfbuch stellt der Vermieter solange zur Verfügung. Es darf nur zur Vorlage bei der Abnahmebehörde Verwendung finden, da Zeichnungen und statische Berechnungen geschützt sind. Alle bei der Abnahme gemachte Auflagen, hat der Mieter zu erfüllen, soweit sie nicht die Zeltkonstruktion betreffen. Die erforderlichen Feuerlöscher, Notbeleuchtung und Hinweisschilder sind vom Mieter anzubringen und betriebsbereit zu halten. Die Gebühren für die Gebrauchsabnahme sind vom Mieter zu tragen. Bei Verlust des Prüfbuches durch den Mieter wird ein Betrag in Höhe von 1.500€ in Rechnung gestellt.

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Anschrift
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Anschrift


Zeltvermietung Enkelmann Thorsten

Wiesenweg 3
86647 Buttenwiesen

Kontaktmöglichkeiten
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 0 82 74 / 69 14 00

0 17 2 / 82 23 56 7

Service und Leistungen
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